Die Grüne: Gutachterliche Stellungnahme Prof. Dr. Gärditz betreffend Verfassungskonformität von Gestaltungsoptionen der Regelanfrage beim Verfassungsschutz im Waffenrecht

Es wird interessanterweise festgestellt: „§ 5 Abs. 1 WaffG regelt, unter welchen Voraussetzungen die Zuverlässigkeit zwingend zu verneinen ist („absolute Unzuverlässigkeitsgründe“. Ein hier bereits relevanter Versagungsgrund ist der Verdacht, dass …