Die Grüne: Gutachterliche Stellungnahme Prof. Dr. Gärditz betreffend Verfassungskonformität von Gestaltungsoptionen der Regelanfrage beim Verfassungsschutz im Waffenrecht

Es wird interessanterweise festgestellt: „§ 5 Abs. 1 WaffG regelt, unter welchen Voraussetzungen die Zuverlässigkeit zwingend zu verneinen ist („absolute Unzuverlässigkeitsgründe“. Ein hier bereits relevanter Versagungsgrund ist der Verdacht, dass …

Die Welt: Zweifel an einer Lösung des Problems

Artikel der Welt: Es wird ein konsequenteres Vorgehen gegen die Täter, also eine rasche Strafverfolgung – eben auch bei Verstößen gegen das Waffengesetz gefordert. Insbesondere hinsichtlich Schreckschusswaffen. https://www.welt.de/politik/deutschland/article243041259/Schreckschusswaffen-an-Silvester-Faeser-will-Waffenrecht-aendern.html