Urteil zur Schlüsselaufbewahrung Waffentresor

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2023/20_A_2384_20_Urteil_20230830.html

Schlüssel zu einem Waffenschrank in einem Behältnis aufzubewahren, das den Sicherheitsstandards zur Aufbewahrung der Waffen und Munition entspricht

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster hat am 30.08.2023 geurteilt, dass ein Schlüssel zum Waffenschrank in einem Behältnis aufzubewahren ist, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht. Bisher gibt es nur eine Pressemeldung zum Urteil, die Begründung steht noch aus. Diese werden wir eingehend prüfen.