Bremer Senat zum Waffenbesitz

Die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE haben eine kleine Anfrage in den Bremer Senat eingebracht, die unter Drucksache 20/1528 beantwortet wurde. Interessant unter anderem die folgende Frage:

Wie steht der Senat zu der diskutierten Möglichkeit, dass Behörden in regelmäßigen Abständen bei den jeweiligen Gesundheitsämtern abfragen sollen, ob ein:e Waffenbesitzer:in psychisch in einer Weise auffällig geworden ist, die für den Waffenbesitz relevant ist?


„Eine regelmäßige und nicht Gefahrenlage bezogene Abfrage bei den Gesundheitsämtern würde zahlreiche Fragen aufwerfen. Eine psychische Erkrankung kann nicht per se Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung einer Person begründen. Ein solches Verfahren könnte zu einer Stigmatisierung der Betroffenen führen und damit der UN-Behindertenrechtskonvention zum Schutz der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen widersprechen.“

Wieso genau nun der aktuelle Gesetzevorschlag genau solche Abfragen als Regelabfragen vorsieht, ist fraglich.

https://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp20/land/drucksache/D20L1630.pdf