Rot-Grüne Argumentation zum Waffenrecht 2001 – Streichung Anscheinsparagraph

Unter der damaligen Rot/Grünen-Bundesregierung wurde das Waffenrecht novelliert. Der sog. Anscheinparagraph wurde damals gestrichen (Drucksache 14/7758).

Hier heißt es in der Begründung (S. 91):

„Nicht mehr erfasst sind die so genannten Anscheinswaffen, d. h. Schusswaffen, die den Anschein einer vollautomatischen Kriegsschusswaffe erwecken (vgl. bisher § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e des Waffengesetzes). Die optische
Ähnlichkeit dieser Waffen mit Kriegswaffen allein führt kaum zu einem Gefahrenpotential, das dem der sonstigen
verbotenen Gegenstände vergleichbar wäre. „

Es gibt keine Erkenntnisse oder Nachweise, daß sich dieser Sachverhalt zwischenzeitlich geändert hätte.

https://dserver.bundestag.de/btd/14/077/1407758.pdf