Wesentliche Zitate:
„Wer in Deutschland legal eine Waffe besitzt – beispielsweise im Rahmen der Jagd oder des Sports – ist in aller Regel sehr verantwortungsbewusst und gesetzestreu. “ Dies ist richtig.
Falsch ist:
„Weder für den Schießsport noch für die Jagd besteht ein objektives Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von solchen kriegswaffenähnlichen Waffen.“ Bedürfnisse ergeben sich auf Basis der genehmigten Sportordnungen der Verbände.
„Sie sollen in erster Linie das Gefühl vermitteln, mit einer Kriegswaffe zu schießen.“ Wie diese Aussage begründbar ist, entzieht sich unserer Kenntnis.
„Wir erkennen bei der statistischen Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen einigen Verbesserungsbedarf“. Korrekt.
„Jedoch ist diese Änderung der Statistik wie auch die ebenfalls im Koalitionsvertrag festgehaltene Evaluation des dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes aus 2020 keine Vorbedingung für die Umsetzung der anderen waffenrechtlichen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag.“ Falsch. Konkret steht im Koalitionsvertrag (S. 108):
„Waffenrecht, Sicherheitsdienste
Die weit überwiegende Zahl der Waffenbesitzerinnen und -besitzer ist rechtstreu. Terroristen und Terroristen sowie Extremistinnen und Extremisten gilt es, konsequent zu entwaffnen. Wir evaluieren die Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre und gestalten bestehende Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit den Schützen- und Jagdverbänden sowie mit den Ländern effektiver aus. Zudem
verbessern wir die kriminalstatistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen sowie den Informationsfluss zwischen den Behörden. Bei Gegenständen, für die ein Kleiner Waffenschein erforderlich ist, soll dieser künftig auch beim Erwerb vorgelegt werden müssen.“ (Der Vertrag hier: https://www.fdp.de/sites/default/files/2021-11/Koalitionsvertrag%202021-2025_0.pdf)
„Das Problem des illegalen Waffenbesitzes werden wir mit einer Änderung des Waffengesetzes nicht bekämpfen können – und darum geht es bei der anstehenden Novelle auch nicht.“ Dies ist sehr schade, denn wenn Straftaten von illegalen Waffen ausgehen und man Sicherheit erhöhen möchte, sollte man sich darum kümmern und nicht Sportgeräte verbieten (zB AR15) mit der bisher in Deutschland KEINE EINZIGE STRAFTAT begangen wurde.
Die Originalantwort finden Sie hier:
https://www.carmen-wegge.de/2023/02/07/meine-antwort-auf-den-briefgenerator-des-vdb/