Kleine Anfrage Die Linke: Waffen- und Sprengstofffunde in Deutschland seit 2016

Deutscher Bundestag, 20. Wahlperiode, Drucksache 20/255, 09.12.2021

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) sieht die Erfassung der Fallzahlen im Bereich der Waffen-, Sprengstoff- und Kriegswaffendelikte vor. Eine Aufschlüsselung nach sichergestellten legalen und illegalen Schusswaffen findet nicht statt. Die Angabe zur Schusswaffenverwendung erfolgt in der PKS tatverdächtigen- und fallbezogen. Dem Tatverdächtigen kann das Erfassungsmerkmal „Schusswaffe mitgeführt“ zugeordnet werden. Zum Fall können Merkmale in den Ausprägungen „mit Schusswaffe gedroht“ und „mit Schusswaffe geschossen“ erfasst werden. Der Schusswaffenbegriff bezüglich dieser Merkmalausprägungen ist jedoch nicht einheitlich definiert. Das Schießen mit und das Führen von Schusswaffen bei der Begehung von Straftaten werden in der PKS ausschließlich bei der Verwendung von Schusswaffen i. S. des § 1 des Waffengesetzes erfasst. Die Drohung mit einer Schusswaffe ist demgegenüber auch dann zu erfassen, wenn lediglich der Anschein einer Schusswaffe hervorgerufen wird. Maßgeblich ist diesbezüglich das subjektive Bedrohungsempfinden des
Opfers.

https://dserver.bundestag.de/btd/20/002/2000255.pdf